Im Notfall
…sind wir tagsüber selbstverständlich auch ohne Termin für Sie da. Wenn möglich informieren Sie uns vor Ihrem Eintreffen telefonisch über Ihren Notfall.
Nachts und am Wochenende gibt es für das Chemnitzer Umland einen tierärztlichen Notdienst, an dem auch wir uns beteiligen. Der notdiensthabende Tierarzt wird in der Freien Presse veröffentlicht. Klicken Sie bitte hier für weitere Informationen.
„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn‐ und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT‐Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
- Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,‐ Euro (netto) berechnet werden.
- Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2‐fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4‐fachen Gebührensatz abzurechnen.